



Versorgungswerke:
RA Dr. Ulrich Kirchhoff als Vorsitzender bestätigt
Berlin, 13.11.2004
Rechtsanwalt Dr. Ulrich Kirchhoff (Hannover) wurde von der 26. Mitgliederversammlung
der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e.
V. (ABV) in Berlin in seinem Amt als Vorsitzender des Vorstandes bestätigt.
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"Verleihung der ABV-Ehrenschalen, v.l.n.r Dr. Ulrich Kirchhoff, Vorsitzender
des Vorstandes ABV, Dr. Klaus Münstermann, Dr. Lothar Mehrkens"
Die niedersächsische Ministerin für Soziales, Frauen, Familie und
Gesundheit, Dr. Ursula von der Leyen, zeichnete anlässlich der Festveranstaltung
des 40-jährigen Bestehens der Ärzteversorgung Niedersachsen mit
dem Verdienstkreuz am Bande des niedersächsischen Verdienstordens aus:
Dr. Günter Mahlke, stellv. Vorsitzender des
Verwaltungsausschusses der Ärzteversorgung Niedersachsen (links von der
Ministerin) und
RA Dr. jur. Ulrich Kirchhoff, Vorsitzender des Vorstandes der ABV (rechts
von der Ministerin).
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28. Januar 2004
ABV fordert:
Zweifachbesteuerung vermeiden
Bei der anstehenden Neuordnung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen
müsse - so der ABV-Vorsitzende Dr. Ulrich Kirchhoff bei der Anhörung
vor dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestages am 28.01.2004 sichergestellt
werden, dass es nicht zu einer Zweifachbesteuerung komme.
Der vorliegende Gesetzentwurf vermeide dieses aber gerade bei Selbständigen
nicht. Bei diesem Personenkreis seien die Sonderausgabenabzugsbeträge
in der Vergangenheit meist durch die existenznotwendigen Beiträge zur
Kranken- und Krankentagegeldversicherung ausgeschöpft gewesen, so dass
die Beiträge zur Altersvorsorge/zum Versorgungswerk aus versteuertem
Einkommen hätten aufgebracht werden müssen. Es sei deshalb gerechtfertigt,
für diesen Personenkreis eine geringere Besteuerung, z. B. beginnend
mit 30 % statt mit 50 %, vorzusehen, erklärte Dr. Kirchhoff. Darüber
hinaus forderte der ABV-Vorsitzende auch die Mitglieder der berufsständischen
Versorgungswerke in die sogenannte "Riester-Förderung" einzubeziehen,
dies gelte besonders für die als Arbeitnehmer tätigen Freiberufler.
Auch dieser Personenkreis habe in der Vergan-genheit Einschränkungen
beim Leistungsniveau durch die demografische Entwicklung zu tragen gehabt,
es sei deshalb nicht verständlich, warum diesem Personenkreis die "Riester-Förderung"
verschlossen bleibe.
Den Text der Stellungnahme ABV für die Anhörung vor dem Finanzausschuss
des Deutschen Bundestages am 28.01.2004
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