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Die Beiträge in unserem Archiv sind nach Datum geordnet:

Versorgungswerke:
RA Dr. Ulrich Kirchhoff als Vorsitzender bestätigt


Berlin, 13.11.2004
Rechtsanwalt Dr. Ulrich Kirchhoff (Hannover) wurde von der 26. Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V. (ABV) in Berlin in seinem Amt als Vorsitzender des Vorstandes bestätigt.

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ABV-Ehrenschale für
Dr. med. vet. Lothar Mehrkens,
Dr. med. dent. Klaus Münstermann und Gerhard Luther


Berlin, 13.11.2004. Für Ihre Verdienste um die berufsständischen Versorgungswerke zeichnete der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V. (ABV), RA Dr. Ulrich Kirchhoff, anlässlich der 26. Mitgliederversammlung seiner Organisation den Tierarzt, Dr. Lothar Mehrkens, den Zahnarzt Dr. Klaus Münstermann sowie den ehemaligen Vorsitzenden des Vorstandes der Bayerischen Versorgungskammer Gerhard Luther mit der Ehrenschale der Arbeitsgemeinschaft aus.... lesen Sie hier die Pressemitteilung

Photo von der Verleihung der ABV-Ehrenschale

"Verleihung der ABV-Ehrenschalen, v.l.n.r Dr. Ulrich Kirchhoff, Vorsitzender des Vorstandes ABV, Dr. Klaus Münstermann, Dr. Lothar Mehrkens"



Köln, 02.06.2004
Alterseinkünftegesetz
Dr. Ulrich Kirchhoff: Vermittlungsergebnis unzureichend

Das Ergebnis des Vermittlungsverfahrens zwischen Bundestag und Bundesrat zum Alterseinkünftegesetz ist aus der Sicht der Versorgungswerke der Freien Berufe unzureichend und vermeidet nicht in allen Fällen Doppelbesteuerung, erklärte jetzt der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V. (ABV), RA Dr. Ulrich Kirchhoff (Hannover).Kirchhoff bedauerte, dass man sich im Vermittlungsverfahren nur der künftigen Besteuerung der privaten Kapital-Lebensversicherung, wobei hier das Ergebnis deutlich zu begrüßen sei, gewidmet habe, Fragen der Vermeidung von Doppelbesteuerung bei Selbständigen in den Versorgungswerken aber nicht behandelt wurden.Insbesondere sei, so Kirchhoff, problematisch, dass nur Rententeile aus Beiträgen über dem Höchstbeitrag der gesetzlichen Rentenversicherung nach wie vor mit dem Ertragsanteil besteuert würden, wenn die Beiträge bis zum 31.12.2004 gezahlt würden und eine Beitragszahlung über dem Höchstbeitrag der gesetzlichen Rentenversicherung für mindestens 10 Jahre vorliege. Diese Regelung benachteilige insbesondere Freiberufler in den neuen Bundesländern. Bei Freiberuflern, die auch in Zukunft Pflichtbeiträge über dem Höchstbeitrag der gesetzlichen Rentenversicherung an ihre Versorgungswerke zahlen müssten, sei die Doppelbesteuerung evident. Aus diesem Kreise schließe er, so Kirchhoff, Verfassungsbeschwerden denn auch nicht aus.


Zukunft der Anwaltschaft - Vortrag von RA Dr. Ulrich Kirchhoff, Vorsitzender ABV, beim Deutschen Anwaltstag 2004

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Berlin, 30.04.2004

Gemeinsame Pressemitteilung ABV u. BÄZK - Alterseinkünftegesetz - Zweifachbesteuerung nicht zuverlässig vermieden

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27.04.2004

ABV-Vorsitzender Dr. Ulrich Kirchhoff ausgezeichnet

Foto Verleihung Verdienskreuz am Bande durch Ministerin Dr. Ursula von der Leyen an Dr. Kirchhoff und Dr. Mahlke

Die niedersächsische Ministerin für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit, Dr. Ursula von der Leyen, zeichnete anlässlich der Festveranstaltung des 40-jährigen Bestehens der Ärzteversorgung Niedersachsen mit dem Verdienstkreuz am Bande des niedersächsischen Verdienstordens aus:
Dr. Günter Mahlke, stellv. Vorsitzender des
Verwaltungsausschusses der Ärzteversorgung Niedersachsen (links von der Ministerin) und
RA Dr. jur. Ulrich Kirchhoff, Vorsitzender des Vorstandes der ABV (rechts von der Ministerin).

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2. Februar 2004

Ehemaliger ABV-Vorsitzender
Prof. Dr. Rolf Bialas - 75 Jahre


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28. Januar 2004
ABV fordert:
Zweifachbesteuerung vermeiden


Bei der anstehenden Neuordnung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen müsse - so der ABV-Vorsitzende Dr. Ulrich Kirchhoff bei der Anhörung vor dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestages am 28.01.2004 – sichergestellt werden, dass es nicht zu einer Zweifachbesteuerung komme.

Der vorliegende Gesetzentwurf vermeide dieses aber gerade bei Selbständigen nicht. Bei diesem Personenkreis seien die Sonderausgabenabzugsbeträge in der Vergangenheit meist durch die existenznotwendigen Beiträge zur Kranken- und Krankentagegeldversicherung ausgeschöpft gewesen, so dass die Beiträge zur Altersvorsorge/zum Versorgungswerk aus versteuertem Einkommen hätten aufgebracht werden müssen. Es sei deshalb gerechtfertigt, für diesen Personenkreis eine geringere Besteuerung, z. B. beginnend mit 30 % statt mit 50 %, vorzusehen, erklärte Dr. Kirchhoff. Darüber hinaus forderte der ABV-Vorsitzende auch die Mitglieder der berufsständischen Versorgungswerke in die sogenannte "Riester-Förderung" einzubeziehen, dies gelte besonders für die als Arbeitnehmer tätigen Freiberufler. Auch dieser Personenkreis habe in der Vergan-genheit Einschränkungen beim Leistungsniveau durch die demografische Entwicklung zu tragen gehabt, es sei deshalb nicht verständlich, warum diesem Personenkreis die "Riester-Förderung" verschlossen bleibe.

Den Text der Stellungnahme ABV für die Anhörung vor dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestages am 28.01.2004

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