> sicher, nachhaltig, transparent

Die Versorgungswerke: Das Fundament der Altersvorsorge der Freien Berufe

Die verkammerten Freien Berufe tun Deutschland gut. Sie übernehmen öffentliche Aufgaben - im Gesundheitswesen, im Steuerwesen, in der Wirtschaftsprüfung oder der Rechtspflege, wo sie als Mittler zwischen Staat und Bürgern fungieren.

Damit dies umfassend sichergestellt ist, werden sie vom Staat in Kammern organisiert, deren berufspolitische Aufgaben ihre Versorgungswerke nachhaltig gewährleisten helfen.

"Angehörige Freier Berufe erbringen aufgrund besonderer beruflicher Qualifikation persönlich, eigenverantwortlich und fachlich geistig-ideelle Leistungen, unabhängig im Interesse ihrer Auftraggeber und der Allgemeinheit. Ihre Berufsausübung unterliegt in der Regel spezifischen berufsrechtlichen Bindungen nach Maßgabe der staatlichen Gesetzgebung oder des von der jeweiligen Berufsvertretung autonom gesetzten Rechts, welches die Professionalität, Qualität und das zum Auftraggeber bestehende Vertrauensverhältnis gewährleistet und fortentwickelt."

Bericht der Bundesregierung über die Lage der Freien Berufe, Bundestags-Drucksache 14/9499

Gute Leistungen und hohe Qualität bei der Sicherstellung dieser besonders wichtigen Gemeinschaftsgüter können letztlich nur die leisten, die sich gegen die Lebensrisiken gut abgesichert und für Lebensqualität im Alter vorgesorgt haben.

Gleichzeitig beugt diese verpflichtende Vorsorge der Überalterung der Freien Berufe vor und fördert so deren notwendige innovations- und Leistungsfähigkeit.

Die berufsständische Versorgung unterstützt damit die Erfüllung des gesellschaftlichen Auftrages der verkammerten Freien Berufe.


> verlässlich und generationenfest

Klare Regeln und große Verantwortung

Mitglieder in eigenständigen Versorgungswerken sind Ärzte, Apotheker, Architekten, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater bzw. Steuerbevollmächtigte, Tierärzte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer, Zahnärzte sowie selbstständige Ingenieure und Psychotherapeuten.

Die Organisation der Freien Berufe in Kammern stellt gleichzeitig die vollständige Erfassung dieser Berufsstände sicher. So ermöglicht sie erst deren öffentlich-rechtliche Pflichtversicherung. Da diese im Gegensatz zur Privatversicherung immer auch einen Solidarausgleich umfassen muss, ist dies unverzichtbar.

Die Parlamente der Bundesländer haben über Landesgesetze mit Ermächtigungen für die Satzungen der öffentlich-rechtlichen Versorgungswerke festgelegt, dass die Aufnahme der Berufstätigkeit in dem zur Mitgliedschaft berechtigenden Beruf den Beginn der Pflichtversicherung auslöst - grundsätzlich in dem Kammerbezirk, für den das Versorgungswerk zuständig ist. Das Bundesverfassungsgericht hat diesen Automatismus ausdrücklich bestätigt und sieht dadurch weder die im Grundgesetz verbürgte Vereinigungsfreiheit noch die allgemeine Handlungsfreiheit beeinträchtigt.

Mitgliederstruktur: Beitragszahlende Mitglieder nach Geschlecht und Berufsstand
Stand: 31.12.2006

Die Versorgungswerke sind von Anfang an die preiswerte Regelsicherung: als Fundament der Vorsorge und zur Sicherung gegen die zentralen Lebensrisiken mit sofortigem Schutz, ohne Gesundheitsprüfung und ohne Risikoselektion. Für alle, die mehr Schutz wünschen, bieten sie Möglichkeiten der Versorgungsgestaltung.

Selbstverantwortung vor staatlichem Handeln

Die Freien Berufe haben die ihnen vom Bundestag 1957 zugewiesene Aufgabe, ihre Altersversorgung eigenständig zu sichern, angenommen.

Die Versorgungswerke entsprechen damit dem gesellschaftspolitischen Leitbild der Subsidiarität, das Selbstverantwortung vor staatliches Handeln stellt.

Die Subsidiarität manifestiert sich in der ausschließlichen Eigenfinanzierung der Altersvorsorge durch die Berufsstände - trotz der ständig und überdurchschnittlich steigenden Lebenserwartung der Freiberufler. Das regeln die Versorgungswerke selbstverantwortlich. Gesellschaft und gesetzliche Rentenversicherung werden entlastet.

Gleichzeitig konzentrieren sich die Versorgungswerke auf den Kernbereich der Alterssicherung. Sie offerieren eine umfassende Risikovorsorge zu einem sehr günstigen Preis, da weder Provisionen, Werbekosten oder ähnliches finanziert werden müssen.

Renten in der Regel höher

Die Beiträge in den Versorgungswerken richten sich grundsätzlich nach den individuellen Einkommensverhältnissen, zum Beispiel kann ein im jeweiligen Versorgungswerk festgelegter Prozentsatz vom Berufseinkommen den Beitrag bestimmen. Alternativ werden Regelpflichtbeiträge erhoben, die beispielsweise dem halben oder ganzen Höchstbeitrag in der gesetzlichen Rentenversicherung entsprechen.

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Die Mitglieder der berufsständischen Versorgungswerke zahlen durchschnittlich höhere Beiträge als die gesetzlich Rentenversicherten, folglich führen diese Zahlungen zu vergleichsweise höheren Renten. Vorgezogene Altersrenten ab 60 oder 62 mit versicherungsmathematischen Abschlägen sind genauso möglich wie der Aufschub der Rente bis 68. Zusätzlich machen sich die vielfältigen Möglichkeiten zur Höherversicherung natürlich positiv bei der Rentenhöhe bemerkbar.

Und die weiteren Faktoren für das gute Preis-Leistungsverhältnis der Versorgungswerke: zunächst die Konzentration auf die Kernleistungen Altersrente, Berufsunfähigkeitsrente, Hinterbliebenenrente und Zuschüsse zur Rehabilitation und zum anderen der niedrige Verwaltungsaufwand.


> erfolgreich und solidarisch

Solidarität mit Gesellschaft und Berufsstand

Die Solidarität innerhalb der Freien Berufe äußert sich in gleichen Tarifen für Frauen und Männer, der Absicherung der Familienangehörigen sowie dem Verzicht auf eine Gesundheitsprüfung.

Verantwortung - solidarisch und ohne Nutzen für ihre eigene Alterssicherung - übernehmen die Freien Berufe darüber hinaus mit ihrer Beteiligung an der Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung: Sie beteiligen sich mit ihren Steuern an den staatlichen Zuschüssen zur Rentenversicherung, die knapp ein Drittel der Rentenausgaben ausmachen.

Vorsorge für den gesamten Berufsstand

Die öffentlich-rechtliche Pflichtmitgliedschaft des gesamten Berufsstandes bedeutet, dass die angestellt tätigen Freiberufler von der Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk erfasst und daher von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit werden. Denn unabhängig von der Form der Berufsausübung gelten auch für sie besondere berufsrechtliche Bindungen aufgrund staatlicher Gesetzgebung oder autonom gesetzten Rechts des jeweiligen Berufsstandes.

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So wird die Einheit des Berufsstandes gewahrt, ohne die eine auf der Eigeninitiative von Berufsständen beruhende Altersversorgung undenkbar ist.

Versorgungswerke kein Privileg

1923 entstand die Bayerische Ärzteversorgung als erstes berufsständisches Versorgungswerk. Entscheidender Antrieb für diese Gründung war die massive Vernichtung des Alterssicherungskapitals der Ärzte aufgrund der Inflation nach dem ersten Weltkrieg. Es gab damit zum ersten Mal eine soziale Sicherung, die die Eigeninitiative und Solidarität der Ärzte mit der Durchsetzungsmacht des öffentlichen Rechts kombinierte. Eine echte Innovation in der deutschen Sozialpolitik zu Beginn des letzten Jahrhunderts.

Ähnlich die Situation nach dem Zweiten Weltkrieg: Während die gesetzliche Rentenversicherung nur im Mai 1945 keine Renten auszahlte, waren die Rücklagen der Freiberufler erneut nahezu vernichtet. Eine Ausnahme: die Ärzte in Bayern, die über ihr Versorgungswerk Leistungen erhielten.

Entscheidend für die Verbreitung der berufsständischen Versorgung war die Rentenreform im Jahre 1957. Der damalige Bundestag verweigerte mit breitem gesellschaftlichen Konsens den Freien Berufen die Aufnahme in die gesetzliche Rentenversicherung. Sie sollte sich auf die Arbeitnehmer und weitere genau definierte schutzbedürftige Gruppen konzentrieren, deren soziale Lage durch massiven Einsatz von Beitrags- und Steuermitteln nachhaltig gebessert werden konnte.

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Dagegen verlangte die Bundesregierung 1957 von den Freien Berufen, ihre Alterssicherung in eigener Verantwortung zu regeln, da sie der gesellschaftlichen Solidarität nicht bedürften. Diese politische Grundsatzentscheidung führte zu einer Welle von Gründungen von Versorgungswerken. Als eine Art Ausgleich und zur Erleichterung kollektiver Eigenvorsorge nach dem bayerischen Beispiel räumte sie den Versorgungswerken bei angestellten Freiberuflern Vorrang vor der gesetzlichen Rentenversicherung ein, in dem sie eine Befreiungsmöglichkeit von der Rentenversicherungspflicht schuf.

2007 - genau 50 Jahre nach der Rentenreform und mehr als 80 Jahre nach Gründung des ersten Versorgungswerkes - gibt es insgesamt 86 Versorgungswerke. Sie haben mehr als 700.000 Mitglieder, verfügen über Rücklagen von etwas mehr als 100 Milliarden Euro und versorgen über 140.000 Rentenempfänger.

Die Versorgungswerke arbeiten in der Arbeitsgemeinschaft Berufsständischer Versorgungseinrichtungen e.V. (ABV) zusammen.


> wirtschaftlich und subventionsfrei

Kapital bildend

Die Altersversorgung wird von den Versorgungswerken mit zwei unterschiedlichen Kapital bildenden Verfahren finanziert.

Das so genannte "modifizierte Anwartschaftsdeckungsverfahren" ähnelt dem Finanzierungsmodell der privaten Lebensversicherungen. Dabei wird die Verweildauer der Beiträge im Versorgungswerk bei der Wirkung für die Rentenhöhe berücksichtigt.

Meistens erfolgt die Finanzierung in den Versorgungswerken nach dem so genannten "offenen Deckungsplanverfahren". Dabei ist nicht allein die Höhe und Anzahl der von jeder Generation gezahlten Beiträge für die Erfüllung der Ansprüche relevant, zusätzlich werden auch die Beiträge der künftigen Mitglieder mit in die Äquivalenzbeziehung einbezogen. Deshalb ist das offene Deckungsplanverfahren auf den kontinuierlichen Neuzugang von Beitragszahlern angewiesen.

In der Regel gilt im offenen Deckungsplanverfahren: Jeder Beitrag hat die gleiche Wirkung für die Rente.

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Mit der Kapitalbildung schaffen die Versorgungswerke Rücklagen. Das Prinzip: Jede Generation sorgt für ihr eigenes Alter vor. Die Steigerung der Lebenserwartung löst jeweils aktuell zusätzliche Vorsorge aus.

Alles unter Kontrolle

Die Versorgungswerke unterliegen der Rechtsaufsicht und einer Fachaufsicht für die vermögensrelevanten und versicherungsmathematischen Belange in den jeweiligen Bundesländern. Dabei orientieren sich die Länder am Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) des Bundes, etwa hinsichtlich der Kapitalanlagevorschriften an § 54 VAG.

Verfassungsrechtlich und finanziell stabil

Die berufsständischen Versorgungswerke und ihre Mitglieder sind durch das Grundgesetz gegen fundamentale Eingriffe in ihren Bestand und ihre Grundstruktur geschützt.

Die Politik muss insbesondere die Inhalts- und Schrankenbestimmungen des Eigentums beachten: Verhältnismäßigkeit und Allgemeinwohlbindung. Das heißt, sie muss nachweisen können, dass eine grundrechte einschränkende Maßnahme im Sinne des Allgemeinwohls erforderlich und darüber hinaus verhältnismäßig ist, der "Aufwand" der Grundrechtseinschränkung also in einem vertretbaren Verhältnis zum "Ertrag" für das Allgemeinwohl steht. Dieser Nachweis dürfte schwer fallen: Allein die eklatanten Größenunterschiede machen es unmöglich, dass die vergleichsweise kleinen berufsständischen Versorgungswerke eine schwerwiegende Schieflage der Rentenversicherung nachhaltig verbessern könnten.

Alle Renten und Anwartschaften in den Versorgungswerken unterliegen somit umfassend dem Eigentumsschutz des Artikels 14 des Grundgesetzes. Dieser Schutz erstreckt sich auch auf den "Schuldner" - das heißt, der Gesetzgeber darf die Ansprüche nicht willkürlich etwa auf die gesetzliche Rentenversicherung übertragen, um das Vermögen der Versorgungswerke zu vereinnahmen.

Hinzu kommt der rechtsstaatliche Vertrauensschutz, nach dem Rechtspositionen der Bürger aufgrund einer früheren Rechtslage grundsätzlich geschützt sind, wenn sie in die Zukunft wirken. Die hierdurch erforderlichen Übergangsfristen wie die eigentumsrechtlich erforderlichen Entschädigungsansprüche machen, unabhängig von der Frage der Schuldnerauswechslung, eine Einbeziehung finanziell unattraktiv. Die gesetzliche Rentenversicherung müsste all das zudem in einer Phase leisten, in der ihre demografische Belastung am höchsten ist.

"Denn im Rahmen der selbstverwalteten Eigenvorsorge der Angehörigen der verkammerten Freien Berufe ist deren Altersvorsorge im Alter und bei Berufsunfähigkeit derzeit passgenauer und sicherer gewährleistet als im größeren Verbund der gesetzlichen Rentenversicherung. Bei realistischer politischer und verfassungsrechtlicher Betrachtung ist in absehbarer Zeit nicht mit der Einbeziehung der Angehörigen der verkammerten Freien Berufe in die gesetzliche Rentenversicherung zu rechnen."

Prof. Dr. Dres. h.c. Hans-Jürgen Papier, Präsident des Bundesverfassungsgerichts; in: Alterssicherung in Deutschland - Festschrift für Franz Ruland, S. 472

Durch die Grundsätze der Gleichbehandlung und Berufsfreiheit in den Grundgesetzartikeln 3 und 12 sind die Versorgungswerke zusätzlich verfassungsrechtlich geschützt. Hinzu kommt das Subsidiaritätsprinzip, dem zwar kein Verfassungsrang zukommt, das jedoch als ein Gebot der Vernunft staatliches handeln insbesondere im Sozialrecht legitimiert.

Nachhaltig und subventionsfrei

Im System der Alterssicherung in Deutschland gehört die berufsständische Versorgung zur Regelsicherung der "1. Säule"; zusammen und gleichberechtigt mit der gesetzlichen Rentenversicherung und der Beamtenversorgung. In der "2. Säule" gibt es die betriebliche Altersversorgung und schließlich in der "3. Säule" die ergänzende Alterssicherung mit den privaten Lebensversicherungen und der individuellen Höherversicherung in den Versorgungswerken.

In diesem Drei-Säulen-System haben die Versorgungswerke eine starke Position. Sie arbeiten ohne Inanspruchnahme von Staatszuschüssen. "ein Aufgeben dieses gut funktionierenden Systems ist daher ökonomisch nicht begründbar", heißt es im Schlussbericht der Enquête-Kommission "Demographischer Wandel" des Deutschen Bundestages.

Wer immer mit dem Gedanken spielt, die berufsständischen Versorgungswerke in die allgemeine Sozialversicherung einzubeziehen, muss wissen: Für die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung wäre damit nichts gewonnen, da alle bisherigen Ansprüche der Freien Berufe erhalten blieben und zudem die höhere Lebenserwartung der Freiberufler zukünftig mit zu finanzieren wäre.

Die Freien Berufe können die gesetzliche Rentenversicherung nicht sanieren.

Die Alterssicherung in Deutschland


Sensibel für neue Chancen

Die Deutschen werden immer älter. Und die Mitglieder der Freien Berufe werden sogar deutlich älter als die Frauen und Männer in Deutschland im Allgemeinen.

Die Versorgungswerke reagieren auf die deutlich veränderten Altersstrukturen - je nach demografischer und wirtschaftlicher Situation des einzelnen Versorgungswerkes. Fest steht: Das bestehende Leistungsniveau wird vielfach nur bei Anpassung der Altersgrenze erhalten bleiben können - das aber weiterhin ohne staatliche Subventionen. Gleichzeitig bleibt die gesetzliche Rentenversicherung frei von der finanziellen Belastung der hohen Lebenserwartung der Freien Berufe, deren Angehörige sich zudem als Steuerzahler an der Aufbringung der Bundeszuschüsse zur gesetzlichen Rentenversicherung beteiligen.

Die berufsständischen Versorgungswerke tragen selbstverantwortlich und solidarisch zur Gestaltung der demografischen Chancen und Risiken in den Freien Berufen wie auch der Gesellschaft insgesamt bei.

Freiberufler leben länger: Lebenserwartung 60-Jähriger

Quelle: Statistisches Bundesamt, Heubach AG


> jederzeit transparent

Echte Selbstverwaltung

Die berufsständischen Versorgungswerke erfüllen ihre Aufgaben in echter Selbstverwaltung - individuell in jedem Berufsstand und in jeder Region. Die Angehörigen des jeweiligen Freien Berufes wählen dazu ihre Mitglieder in die Vertreter-, Delegierten- oder Kammer-Versammlungen. Diese berufsständische und regionale Verankerung spiegelt sich auch in dem jeweiligen Mitgliedschafts-, Beitrags- und Leistungsrecht, das die gewählten Delegierten eines jeden Versorgungswerkes individuell beschließen. Die Selbstverwaltung der Versorgungswerke entspricht allen Prinzipien der repräsentativen Demokratie, insbesondere Partizipation, Kontrolle und Subsidiarität.

Die Regionalität und die Ausrichtung auf den jeweiligen Berufsstand sichern die erforderliche Individualität bei allen Entscheidungen. Zudem schützen das ehrenamtliche Engagement der Selbstverwaltung und die Kontrolle durch alle Mitglieder vor hohen Verwaltungskosten.

Überzeugende Renditen bei der Geldanlage

Die Versorgungswerke erzielen vergleichbare Renditen wie private Versicherungen. Die Zinserträge aus der Anlage des Deckungskapitals spielen für die Leistungskraft eine bedeutende Rolle. Bei der Vermögensanlage sind sie wie die privaten Rentenversicherungen an die Grundsätze des Versicherungsaufsichtsgesetzes gebunden.

Die Anlagen der Versorgungswerke folgen grundsätzlich der Maxime "Sicherheit geht vor Rendite", danach wird ein Großteil der Gelder in festverzinslichen Wertpapieren mit festen Laufzeiten angelegt.

Wie andere Versicherungen oder Pensionskassen auch beschäftigen die Versorgungswerke Anlagespezialisten, damit gewährleisten sie die wettbewerbsfähige und sichere Anlage der Beiträge ihrer Mitglieder. Um die Dynamik der Wirtschaft zu berücksichtigen, erfolgt ein Teil der Vermögensanlage in Aktien und andere renditestarke Anlageformen.

Das hohe Leistungsniveau der berufsständischen Versorgungswerke soll auch zukünftig Bestand haben - ein wichtiger Grund für die Versorgungswerke, die Vor- und Nachteile des Renteneintritts mit 67 Jahren zu erörtern.

Vermögensanlagen

Stand: 31.12.2006

Steuerliche Behandlung wie bei allen Renten

Der Staat respektiert und unterstützt die Aufgaben und Leistungen der Versorgungswerke. Er behandelt die Beitragzahlungen an berufsständische Versorgungswerke steuerlich nicht anders als Zahlungen an die gesetzliche Rentenversicherung oder die "Rürup-Rente".

Freiberufler prüfen deshalb aus gutem Grund genau die Angebote zusätzlicher privater Rentenverträge. Denn eine zusätzliche Beitragszahlung an ihr Versorgungswerk bringt in der Regel den gleichen oder sogar besseren Effekt.

Wichtig: Freiberufler können Beiträge oberhalb des Pflichtbeitrages jedes Jahr unter Berücksichtigung der aktuellen Liquidität zahlen - es ist also keine langfristige Bindung mit einem zusätzlichen Vertrag notwendig.

Zudem ist mit diesen zusätzlichen Beiträgen gleichzeitig eine Verbesserung der Hinterbliebenenversorgung und der Absicherung bei Berufsunfähigkeit verbunden.

Verlässliche Struktur

In ihrem "Bericht zur Lage der Freien Berufe" stellt die Bundesregierung im Juni 2002 fest: "Die berufsständische Altersvorsorge der Freien Berufe ..., hat sich über die Berichtsjahre stabil entwickelt. Sie stellt ein funktionsfähiges, zukunftsorientiertes System der Altersvorsorge für die betreffenden Freien Berufe ohne staatliche Zuschüsse dar."

Diese Sicherheit und Nachhaltigkeit dokumentieren auch die Kennzahlen der berufsständischen Versorgungswerke:


Das Mengengerüst 2005/2006

 20052006
Anwartschaftsberechtigte Mitglieder706.620728.584
davon beitragleistende Mitglieder666.175681.059
Beiträge in Mrd. Euro5,8406,112
Monatlicher Durchschnittsbeitrag in Euro730,53747,81
Vermögensanlagen in Mrd. Euro96,727104,771
Vermögenserträge in Mrd. Euro5,3735,617
Zahl der Rentenempfänger134.443143.162
Jahresbetrag der Renten (inkl. Kinderzuschuss) in Mrd. Euro2,6702,886
Zuschüsse zu Reha-Maßnahmen in Mrd. Euro0,0010,001
durchschnittliche mtl. Berufsunfähigkeitsrente (ohne Kinderzuschuss) in Euro2.097,832.106,76
durchschnittlicher mtl. Kinderzuschuss in Euro169,16166,67
durchschnittliche mtl. Witwen-/Witwerrente in Euro1.154,781.170,85
durchschnittliche mtl. Waisenrente in Euro307,78323,32
durchschnittliche mtl. Altersrente (ohne Kinderzuschuss) in Euro1.930,531.944,10






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