



Mitglieder in eigenständigen Versorgungswerken sind Ärzte, Apotheker, Architekten, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater bzw. Steuerbevollmächtigte, Tierärzte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer, Zahnärzte sowie selbstständige Ingenieure und Psychotherapeuten.
Die Organisation der Freien Berufe in Kammern stellt gleichzeitig die vollständige Erfassung dieser Berufsstände sicher. So ermöglicht sie erst deren öffentlich-rechtliche Pflichtversicherung. Da diese im Gegensatz zur Privatversicherung immer auch einen Solidarausgleich umfassen muss, ist dies unverzichtbar.
Die Parlamente der Bundesländer haben über Landesgesetze mit Ermächtigungen für die Satzungen der öffentlich-rechtlichen Versorgungswerke festgelegt, dass die Aufnahme der Berufstätigkeit in dem zur Mitgliedschaft berechtigenden Beruf den Beginn der Pflichtversicherung auslöst - grundsätzlich in dem Kammerbezirk, für den das Versorgungswerk zuständig ist. Das Bundesverfassungsgericht hat diesen Automatismus ausdrücklich bestätigt und sieht dadurch weder die im Grundgesetz verbürgte Vereinigungsfreiheit noch die allgemeine Handlungsfreiheit beeinträchtigt.

Stand: 31.12.2006
Die Versorgungswerke sind von Anfang an die preiswerte Regelsicherung: als Fundament der Vorsorge und zur Sicherung gegen die zentralen Lebensrisiken mit sofortigem Schutz, ohne Gesundheitsprüfung und ohne Risikoselektion. Für alle, die mehr Schutz wünschen, bieten sie Möglichkeiten der Versorgungsgestaltung.
> Weiter zu Teil 3: Lesen Sie, warum die Renten der berufsständischen Versorgungswerke in der Regel höher sind als in der gesetzlichen Rentenversicherung...
[ Teil: 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 ]
