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> erfolgreich und solidarisch

Solidarität mit Gesellschaft und Berufsstand

Die Solidarität innerhalb der Freien Berufe äußert sich in gleichen Tarifen für Frauen und Männer, der Absicherung der Familienangehörigen sowie dem Verzicht auf eine Gesundheitsprüfung.

Verantwortung - solidarisch und ohne Nutzen für ihre eigene Alterssicherung - übernehmen die Freien Berufe darüber hinaus mit ihrer Beteiligung an der Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung: Sie beteiligen sich mit ihren Steuern an den staatlichen Zuschüssen zur Rentenversicherung, die knapp ein Drittel der Rentenausgaben ausmachen.

Vorsorge für den gesamten Berufsstand

Die öffentlich-rechtliche Pflichtmitgliedschaft des gesamten Berufsstandes bedeutet, dass die angestellt tätigen Freiberufler von der Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk erfasst und daher von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit werden. Denn unabhängig von der Form der Berufsausübung gelten auch für sie besondere berufsrechtliche Bindungen aufgrund staatlicher Gesetzgebung oder autonom gesetzten Rechts des jeweiligen Berufsstandes.

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So wird die Einheit des Berufsstandes gewahrt, ohne die eine auf der Eigeninitiative von Berufsständen beruhende Altersversorgung undenkbar ist.

Versorgungswerke kein Privileg

1923 entstand die Bayerische Ärzteversorgung als erstes berufsständisches Versorgungswerk. Entscheidender Antrieb für diese Gründung war die massive Vernichtung des Alterssicherungskapitals der Ärzte aufgrund der Inflation nach dem ersten Weltkrieg. Es gab damit zum ersten Mal eine soziale Sicherung, die die Eigeninitiative und Solidarität der Ärzte mit der Durchsetzungsmacht des öffentlichen Rechts kombinierte. Eine echte Innovation in der deutschen Sozialpolitik zu Beginn des letzten Jahrhunderts.

Ähnlich die Situation nach dem Zweiten Weltkrieg: Während die gesetzliche Rentenversicherung nur im Mai 1945 keine Renten auszahlte, waren die Rücklagen der Freiberufler erneut nahezu vernichtet. Eine Ausnahme: die Ärzte in Bayern, die über ihr Versorgungswerk Leistungen erhielten.

Entscheidend für die Verbreitung der berufsständischen Versorgung war die Rentenreform im Jahre 1957. Der damalige Bundestag verweigerte mit breitem gesellschaftlichen Konsens den Freien Berufen die Aufnahme in die gesetzliche Rentenversicherung. Sie sollte sich auf die Arbeitnehmer und weitere genau definierte schutzbedürftige Gruppen konzentrieren, deren soziale Lage durch massiven Einsatz von Beitrags- und Steuermitteln nachhaltig gebessert werden konnte.

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Dagegen verlangte die Bundesregierung 1957 von den Freien Berufen, ihre Alterssicherung in eigener Verantwortung zu regeln, da sie der gesellschaftlichen Solidarität nicht bedürften. Diese politische Grundsatzentscheidung führte zu einer Welle von Gründungen von Versorgungswerken. Als eine Art Ausgleich und zur Erleichterung kollektiver Eigenvorsorge nach dem bayerischen Beispiel räumte sie den Versorgungswerken bei angestellten Freiberuflern Vorrang vor der gesetzlichen Rentenversicherung ein, in dem sie eine Befreiungsmöglichkeit von der Rentenversicherungspflicht schuf.

2007 - genau 50 Jahre nach der Rentenreform und mehr als 80 Jahre nach Gründung des ersten Versorgungswerkes - gibt es insgesamt 86 Versorgungswerke. Sie haben mehr als 700.000 Mitglieder, verfügen über Rücklagen von etwas mehr als 100 Milliarden Euro und versorgen über 140.000 Rentenempfänger.

Die Versorgungswerke arbeiten in der Arbeitsgemeinschaft Berufsständischer Versorgungseinrichtungen e.V. (ABV) zusammen.

> Weiter zu Teil 5: Lesen Sie, warum die Altersvorsorge der berufsständischen Versorgungswerke besonders sicher ist...

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