



Die Altersversorgung wird von den Versorgungswerken mit zwei unterschiedlichen Kapital bildenden Verfahren finanziert.
Das so genannte "modifizierte Anwartschaftsdeckungsverfahren" ähnelt dem Finanzierungsmodell der privaten Lebensversicherungen. Dabei wird die Verweildauer der Beiträge im Versorgungswerk bei der Wirkung für die Rentenhöhe berücksichtigt.
Meistens erfolgt die Finanzierung in den Versorgungswerken nach dem so genannten "offenen Deckungsplanverfahren". Dabei ist nicht allein die Höhe und Anzahl der von jeder Generation gezahlten Beiträge für die Erfüllung der Ansprüche relevant, zusätzlich werden auch die Beiträge der künftigen Mitglieder mit in die Äquivalenzbeziehung einbezogen. Deshalb ist das offene Deckungsplanverfahren auf den kontinuierlichen Neuzugang von Beitragszahlern angewiesen.
In der Regel gilt im offenen Deckungsplanverfahren: Jeder Beitrag hat die gleiche Wirkung für die Rente.
Mit der Kapitalbildung schaffen die Versorgungswerke Rücklagen. Das Prinzip: Jede Generation sorgt für ihr eigenes Alter vor. Die Steigerung der Lebenserwartung löst jeweils aktuell zusätzliche Vorsorge aus.
Alles unter Kontrolle
Die Versorgungswerke unterliegen der Rechtsaufsicht und einer Fachaufsicht für die vermögensrelevanten und versicherungsmathematischen Belange in den jeweiligen Bundesländern. Dabei orientieren sich die Länder am Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) des Bundes, etwa hinsichtlich der Kapitalanlagevorschriften an § 54 VAG.
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