Leistungen

Die berufsständischen Versorgungswerke bieten ihren Mitgliedern eine Versorgung bei Invalidität, Alter, Tod und für Hinterbliebene als Regelleistung. Es besteht ein Rechtsanspruch auf diese Leistungen, soweit sie in der Satzung des jeweiligen Versorgungswerkes aufgelistet sind. Zusätzlich gewähren berufsständische Versorgungswerke als Ermessensleistung Zuschüsse zu besonders aufwändigen medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen, etwa wenn die Berufsfähigkeit des Mitglieds infolge von Krankheit oder eines körperlichen Gebrechens oder wegen Schwäche seiner körperlichen oder geistigen Kräfte oder Sucht gefährdet, gemindert oder ausgeschlossen ist. Durch geeignete Rehabilitationsmaßnahmen kann die Berufsfähigkeit erhalten, gebessert oder gar wiederhergestellt werden, und eine Berufsunfähigkeit und die daraufhin notwendige Rente verhindert werden.