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Kilger: Notfalls vor das Bundesverfassungsgericht

Jeder Versuch, in Deutschland eine Erwerbstätigenversicherung auch unter Einschluss von Freiberuflern einzuführen, werde auf den entschiedenen Widerstand der ABV stoßen, betonte RA Hartmut Kilger anlässlich der 35. Mitgliederversammlung seines Verbandes am 17.11.2012 in München. Die ABV ist der Spitzenverband der 89 berufsständischen Versorgungswerke der verkammerten Freien Berufe. Notfalls, so Kilger, werde man gegen die Einbeziehung vor dem Bundesverfassungsgericht klagen.

In seinem Lagebericht hatte sich der einstimmig wiedergewählte Vorstandsvorsitzende zuvor kritisch mit der Rentenpolitik auseinander gesetzt. Plänen für eine Ausweitung von Leistungen und mehr Umverteilung in der Rentenversicherung erteilte er eine Absage. Insbesondere verwahrte er sich gegen immer wieder erhobene Vorwürfe, die Mitglieder der Versorgungseinrichtungen entzögen sich der gesellschaftlichen Solidarität. Die berufsständische Versorgung habe keine Defizite, was die Solidarität im Sozialstaat angehe, stellte Kilger fest. Sie trage das
höhere Lebenserwartungsrisiko ihrer Mitglieder auf eigene Kosten und wirtschafte ohne Steuerzuschüsse. Ihre Mitglieder beteiligten sich sachgerecht und solidarisch an der Aufbringung der Bundeszuschüsse zur Rentenversicherung. Und: die Versorgungswerke seien nachhaltig finanziert und benötigten auch in Zukunft keine Zuschüsse vom Staat.

 

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