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Ministerin Kühne-Hörmann: Hessen steht zu Versorgungswerken

Die Hessische Landesregierung werde das Hessische Rechtsanwaltsversorgungswerk und die gesamte berufsständische Versorgung bei allen künftigen Herausforderungen unterstützen, damit es, aber auch alle anderen Versorgungswerke, den Erwartungen und Bedürfnissen der Berufsstände gerecht werden können und ein verlässlicher Partner für einen gesicherten Ruhestand blieben. Dies erklärte die hessische Ministerin der Justiz, Eva Kühne-Hörmann, anlässlich einer Festveranstaltung aus Anlass des fünfundzwanzigjährigen Bestehens des Versorgungswerks der Rechtsanwälte in Hessen. Die Rechtsanwaltsversorgung sei inzwischen ein unverzichtbarer Teil der Alterssicherung in Deutschland geworden, so die Ministerin. Unverzichtbar sei sie aber nicht nur wegen der effizienten Absicherung ihrer Mitglieder, unverzichtbar sei sie vor allem als Ausdruck und Ausprägung einer unabhängigen, selbstverwalteten Anwaltschaft.

Ministerin Kühne-Hörmann wies im Rahmen ihres Festvortrages weiter darauf hin, dass das Versorgungswerk der Rechtsanwälte im Lande Hessen, wie alle deutschen berufsständischen Versorgungswerke, Staat und Gesellschaft entlasteten. Sie erbrächten ihre Leistungen ausschließlich aus eigenen Mitgliedsbeiträgen sowie den Erträgen der Vermögens-anlage ohne jede staatliche Zuschüsse. Darüber hinaus beteiligten die Mitglieder der Versorgungswerke sich an der gesamtgesellschaftlichen Solidarität in der gesetzlichen Rentenversicherung, in dem sie über ihre Steuern den staatlichen Bundeszuschuss zur Rentenversicherung mitfinanzierten. Auch dies sei aus Anlass des fünfundzwanzigjährigen Bestehens der Rechtsanwaltsversorgung Hessen angemessen zu würdigen.

Auf aktuelle Herausforderungen der Rechtsanwaltsversorgung eingehend sprach Kühne-Hörmann die Entscheidungen des Bundessozialgerichts vom 03.04.2014 (Az.: B 5 RE 13/14 R, Az.: B 5 RE 9/14 R, Az.: B 5 RE 3/14 R) an. In Unternehmen und Verbänden tätige Anwältinnen und Anwälte seien von der Möglichkeit einer Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung zugunsten ihrer berufsständischen Versorgungswerke ausgeschlossen worden. Mit diesen Entscheidungen, so die Ministerin, gehe die Gefahr einer Spaltung der Anwaltschaft einher, sie schränke zudem den Personalaustausch zwischen den verschiedenen anwaltlichen Arbeitsfeldern zum Nachteil aller Beteiligten ein. Sie hoffe deshalb, dass es gelinge, bald für alle Beteiligten Rechtsklarheit und Rechtssicherheit zu schaffen. Die Hessische Landesregierung, so Kühne-Hörmann, werde sich dafür einsetzen, dass Gespräche mit allen Beteiligten geführt werden, um eine tragfähige Lösung zu finden.

 

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