Versicherungspflichtgrenze

Die Jahresarbeitsentgelte, auch Versicherungspflichtgrenze genannt, bestimmt, ab welcher Höhe des jährlichen Brutto-Arbeitsentgelts ein Arbeitnehmer nicht mehr in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist. Wer bis zur Versicherungspflichtgrenze in Höhe von 69.300 Euro jährlich (2024) verdient, muss sich daher in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichern. Wer mehr verdient, kann „freiwillig“ in der GKV versichert bleiben, oder er kann in eine private Krankenversicherung wechseln.