Verlässlich und generationenfest

Vorsorge für den gesamten Berufsstand

 

Die öffentlich-rechtliche Pflichtmitgliedschaft des gesamten Berufsstandes bedeutet, dass auch Freiberufler in Phasen angestellter Tätigkeit von der Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk erfasst und daher von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit werden. Denn unabhängig von der Form der Berufsausübung gelten auch für sie besondere berufsrechtliche Bindungen aufgrund staatlicher Gesetzgebung oder autonom gesetzten Rechts des jeweiligen Berufsstandes.

So wird die Einheit des Berufsstandes gewahrt, ohne die eine auf der Eigeninitiative von Berufsständen beruhende Altersversorgung undenkbar ist.