ABV-Vorstand zum Abschlussbericht der Alterssicherungskommission

ABV-Vorstand zum Abschlussbericht der Alterssicherungskommission

 

Der Vorstand der ABV hat sich am Tag der Veröffentlichung umgehend mit den Ergebnissen des Abschlussberichts der Alterssicherungskommission der Bundesregierung befasst. In seiner Analyse zieht er ein überwiegend positives Fazit. Die Kommission sehe im Hinblick auf die Versorgungswerke keinen grundsätzlichen Handlungsbedarf. Sie hebe hervor, dass Freiberufler meist über berufsständische Versorgungswerke ausreichend abgesichert sind.

 

Mit Blick auf die Bewertung der Kommission einer Erwerbstätigenversicherung als „Idealbild der Alterssicherung“ weist der Vorstand auf die Interpretationsoffenheit dieser Formulierung hin. Für sich genommen bedeute sie nicht mehr, als dass dieses Ideal auf einer „grünen Wiese“ verwirklicht werden könnte. Hierüber herrsche in der Wissenschaft Konsens, allerdings befinde sich Deutschland in der Alterssicherung seit 1889 nicht mehr auf der grünen Wiese. Entsprechend sei auch der Hinweis der Kommission auf die starke Pfadabhängigkeit des Systems zu verstehen. Angesichts derer werde „das Idealbild einer Erwerbstätigenversicherung in absehbarer Zeit womöglich schwer zu erreichen sein“. Dass politische Kräfte den Begriff „Ideal“ anders, im Sinne einer Zielstellung interpretierten, stehe dem nicht entgegen. Diesen Versuchen sei man in der Vergangenheit entgegengetreten und werde das auch in Zukunft tun.

 

Der Vorstand begrüßt zudem ausdrücklich, dass die gesetzliche Rentenversicherung sich mit der Einführung einer individuellen und eigentumsgeschützten kapitalgedeckten Renten-Komponente in die Richtung eines Hybridsystems, ähnlich wie in der berufsständischen Versorgung, bewegt.

 

 

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