Solidarität und Eigenverantwortung sind keine Gegensätze

 

Die Freien Berufe regeln ihre Altersvorsorge eigenständig ohne staatliche Zuschüsse.

 

Die Freien Berufe haben die ihnen vom Deutschen Bundestag im Jahr 1957 zugewiesene Aufgabe, ihre Altersversorgung eigenständig zu sichern, angenommen. Die berufsständischen Versorgungswerke entsprechen damit dem gesellschaftspolitischen Leitbild der Subsidiarität, das Selbstverantwortung vor staatliches Handeln stellt. Die Subsidiarität manifestiert sich in der ausschließlichen Eigenfinanzierung der Altersvorsorge durch die Berufsstände – trotz der ständig und überdurchschnittlich steigenden Lebenserwartung der Freiberufler. Das regeln die Versorgungseinrichtungen selbstverantwortlich ohne jeglichen staatlichen Zuschuss. Staatshaushalt und gesetzliche Rentenversicherung werden entlastet, letztere dadurch, dass die Versorgungswerke der Rentenversicherung erhebliche Langlebigkeitsrisiken abnehmen.

 

 

Die Freien Berufe sind solidarisch.

 

Daher entziehen sich die Angehörigen der Freien Berufe nicht, wie oft unzutreffend behauptet wird, der Solidargemeinschaft der gesetzlichen Rentenversicherung. Zwar ist richtig, dass ihr Erwerbsminderungsrisiko deutlich geringer ist als das der meisten gesetzlich Rentenversicherten. Frau Professorin Dr. Kerstin Windhövel kann jedoch in einem Rechenmodell nachweisen, dass der Saldo über alle solidarisch abgesicherten Risiken der gesetzlichen Rentenversicherung – Alter, Erwerbsminderung und Tod – zu keiner Benachteiligung deren Versichertengemeinschaft führt. Dies gilt insbesondere dann, wenn man auch die Bundeszuschüsse in die Gleichung einbezieht.

 

Solidarische Verantwortung ohne Nutzen für ihre eigene Alterssicherung übernehmen die Freien Berufe außerdem, in dem sie sich mit ihren Steuern an den staatlichen Zuschüssen zur gesetzlichen Rentenversicherung beteiligen, die ein Drittel der Rentenausgaben ausmachen. Das ist, abgesehen von der direkten Subventionierung eines politisch gewollten Rentenniveaus, auch angemessen, weil der Gesetzgeber der gesetzlichen Rentenversicherung eine Reihe gesamtgesellschaftlicher Leistungen auferlegt hat. Von diesen Leistungen profitieren die Mitglieder der berufsständischen Versorgungswerke jedoch nicht, so dass hier das angestrebte Ziel – die Beteiligung gesellschaftlicher Gruppen außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung an deren gesamtgesellschaftlichen Lasten – erreicht wird. Zwar zahlen auch die gesetzlich Rentenversicherten Steuern, sie tragen aber damit zur Stärkung der eigenen Alterssicherung bei. Belastet werden sie dabei nach ihrer Leistungsfähigkeit. Die Steuer ist damit gegenüber dem Beitrag, dem immer eine angemessene Gegenleistung gegenüberstehen muss, das „sozialere“ und damit geeignetere Finanzierungsinstrument für die gesamtgesellschaftliche Umverteilung. Die überwiegend gutverdienenden Freiberufler werden gemäß ihrer Leistungsfähigkeit daran beteiligt, ohne sich einen Teil über Rentenleistungen wieder zurückzuholen.

 

 

Die über das Steuer- und Transfersystem ausgeübte Solidarität muss der Belastung der Versichertengemeinschaft entsprechen.

 

Nicht nur den Mitgliedern von berufsständischen Versorgungswerken ist daran gelegen, dass ihre über das Steuer- und Transfersystem ausgeübte Solidarität angemessen eingesetzt wird und diese auch tatsächlich den gesamtgesellschaftlichen Leistungen zugutekommt. Daher müssen teilweise Fehlfinanzierungen durch Beiträge etwa der „Renten mit 63“ oder der „Mütterrenten“ beendet und die Belastung der Versichertengemeinschaft der gesetzlichen Rentenversicherung vollständig aus dem Staatshaushalt ausgeglichen werden.

 

Daher müssen auch die nicht beitragsgedeckten Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung einerseits inhaltlich abgegrenzt werden. Andererseits muss klar zwischen versicherungs- und steuerfinanzierten Sozialleistungen getrennt werden. Denn es ist aus Gründen der Verteilungsgerechtigkeit zwingend relevant, dass die gesetzliche Rentenversicherung eine risikoorientierte Versicherung bleibt und nicht in ein allgemeines Sozialtransfer- oder noch schlimmer, einen Hybrid aus Versicherungs- und Sozialtransfersystemverwandelt wird. Dies dient der Transparenz und der Akzeptanz des Systems.

 

Die Fehlfinanzierung von Soziallasten durch „versicherungsfremde“ Leistungen ist ein eklatanter Verstoß gegen die gesellschaftliche Verteilungsgerechtigkeit. Dies wird in der Bevölkerung deutlich wahrgenommen, führt zu einer Emotionalisierung der Rentendebatte und beschädigt die Akzeptanz des Systems nachhaltig.

 

 

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