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90 Jahre Bayerische Ärzteversorgung = 90 Jahre berufsständische Versorgung

Die gesamte Bayerische Staatsregierung stehe fest zur berufsständischen Versorgung, erklärte der Bayerische Staatsminister für Wissenschaft, Forschung und Kunst, Dr. Wolfgang Heubisch anlässlich einer Festveranstaltung aus Anlass des 90-jährigen Bestehens der Bayerischen Ärzteversorgung am vergangenen Wochenende in München. Der Gedanke der berufsständischen Versorgung, so Heubisch weiter, sei heute so aktuell wie im Gründungsjahr 1923. Die Sinnhaftigkeit der gemeinsamen Absicherung der Altersversorgung zeige sich, so der Staatsminister, gerade in Zeiten einer weltweiten Wirtschafts-, Finanz- und Staatsschuldenkrise. Die Bayerische Ärzteversorgung, wie das gesamte berufsständische Versorgungswesen hätten sich, so Heubisch, über einen Zeitraum von 90 Jahren hinweg hervorragend bewährt als eigenständiges System beruhend auf landesgesetzlicher Grundlage ohne staatliche Zuschüsse. Im Mittelpunkt steht die Selbsthilfe der berufsständischen Versorgungswerke die vom Staat nur erwarteten, dass er einen zuverlässigen und berechenbaren rechtlichen Rahmen schaffe. Den könne er, so Heubisch, für die Bayerische Staatsregierung zusagen.


Auf die Umstände der Gründung der Bayerischen Ärzteversorgung ging auch der Vorstandsvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V., Rechtsanwalt Hartmut Kilger, in seinem Grußwort ein. Er dankte und gratulierte der Bayerischen Ärzteschaft zu ihrer Pioniertat. Die Bayerische Ärzteversorgung sei das Modell oder die Mutter aller bestehenden 89 Versorgungswerke. Kilger wies darauf hin, dass die Entstehung sowohl der Bayerischen Ärzteversorgung wie aller anderen Versorgungswerke darauf zurückzuführen sei, dass der Staat die Freien Berufe in seiner Rentenversicherung nicht habe haben wollen. 1957 seien die Angehörigen der Freien Berufe sogar explizit aus dieser ausgeschlossen worden. Dies habe die Berufsstände gezwungen, ihre Altersvorsorge solidarisch selbst zu regeln.

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