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Kilger fordert Gesetzgeber zum Handeln auf

„Die Urteile des Bundessozialgerichts vom 31.10.2012 und 03.04.2014 haben sowohl in der Rentenversicherung wie in den Versorgungswerken zu einer massiven Zunahme der Bürokratie geführt“, sagte RA Hartmut Kilger aus Anlass der 37. Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e.V. (ABV) am 15.11.2014 in Hamburg. Die Notwendigkeit, bei jedem Arbeitgeber- und vielen Positionswechseln in Unternehmen einen Befreiungsantrag zu stellen, hat zu einem Bearbeitungsstau mit monatelangen Wartezeiten geführt. Dies löst dann weiteren Mehraufwand bei allen Beteiligten – Rentenversicherung, Versorgungswerken, Arbeitgebern und Betroffenen – aus.

Der Tübinger Fachanwalt für Sozialrecht ist Vorstandsvorsitzender der ABV, des Spitzenverbandes der freiberuflichen Altersversorgungseinrichtungen. Nach Auffassung des Verbandes zeigt schon der ausgelöste Mehraufwand, dass das Gericht die Folgen seiner Auslegung der Befreiungsvorschrift nicht hinreichend bedacht hat. Die Verengung auf historische Tätigkeitsprofile teilten die Freien Berufe künstlich. Dies führt zu einer unnötigen und für beide Systeme wie für die Betroffenen unproduktiven Zersplitterung der Versicherungsverläufe. Die faire Zuordnung der Versicherten zu jeweils einem zuständigen Alterssicherungssystem ist aber gerade die erklärte Absicht des Gesetzgebers bei der Festlegung der so genannten „Friedensgrenze“ gewesen. „Es gibt daher keine Alternative: der Gesetzgeber muss klarstellen, dass die Entscheidung, ob eine berufsbezogene Tätigkeit eines Freiberuflers vorliegt oder nicht von der jeweils zuständigen berufsständischen Kammer getroffen wird, forderte Kilger.

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