



Die Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen
e.V. (ABV) ist die Spitzenorganisation der 89 auf Landesrecht beruhenden
öffentlich-rechtlichen Pflichtversorgungseinrichtungen der Angehörigen
der verkammerten Freien Berufe (Ärzte, Apotheker, Architekten, Notare,
Rechtsanwälte, Steuerberater bzw. Steuerbevollmächtigte, Tierärzte,
Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer, Zahnärzte sowie
Psychologische Psychotherapeuten und Ingenieure).
Die Aufgabe der ABV ist es, die gemeinsamen Interessen ihrer Mitglieder
zu wahren, zu fördern und zu vertreten.
Zu Begriff und Wesen der Versorgungswerke hier
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