Verlässlich und generationenfest

Versorgungswerke kein Privileg

 

1923 entstand die Bayerische Ärzteversorgung als erstes berufsständisches Versorgungswerk. Entscheidender Antrieb für diese Gründung war die massive Vernichtung des Alterssicherungskapitals der Ärzte aufgrund der Inflation nach dem Ersten Weltkrieg. Es gab damit zum ersten Mal eine soziale Sicherung, die die Eigeninitiative und Solidarität der Ärzte mit der Durchsetzungsmacht des öffentlichen Rechts kombinierte. Eine echte Innovation in der deutschen Sozialpolitik zu Beginn des letzten Jahrhunderts.

Ähnlich die Situation nach dem Zweiten Weltkrieg: Während die gesetzliche Rentenversicherung nur im Mai 1945 keine Renten auszahlte, waren die Rück-lagen der Freiberufler erneut nahezu vernichtet. Eine Ausnahme: die Ärzte in Bayern, die über ihr Versorgungswerk Leistungen erhielten.

Entscheidend für die Verbreitung der berufsständischen Versorgung war die Rentenreform im Jahre 1957. Der damalige Bundestag verweigerte mit breitem gesellschaftlichen Konsens den Freien Berufen die Aufnahme in die gesetzliche Rentenversicherung. Sie sollte sich auf die Arbeitnehmer und weitere genau definierte schutzbedürftige Gruppen konzentrieren, deren soziale Lage durch massiven Einsatz von Beitrags- und Steuermitteln nachhaltig gebessert werden konnte.

Dagegen verlangte die Bundesregierung 1957 von den Freien Berufen, ihre Alterssicherung in eigener Verantwortung zu regeln, da sie der gesellschaft-lichen Solidarität nicht bedürften. Diese politische Grundsatzentscheidung führte zu einer Welle von Gründungen von Versorgungswerken. Als eine Art Ausgleich und zur Erleichterung kollektiver Eigenvorsorge nach dem bayerischen Beispiel räumte sie den Versorgungswerken bei angestellten Freiberuflern Vorrang vor der gesetzlichen Rentenversicherung ein, in dem sie eine Befreiungsmöglichkeit von der Rentenversicherungspflicht schuf.

2017 - 60 Jahre nach der Rentenreform und mehr als 85 Jahre nach Gründung des ersten Versorgungswerkes - gibt es insgesamt 90 Versorgungswerke. Sie haben ca 1.000.000 Mitglieder, verfügen über Rücklagen von etwas mehr als 200 Milliarden Euro und versorgen mehr als 250.000 Rentenempfänger.

Die Versorgungswerke arbeiten in der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e.V. (ABV) zusammen.

 

 

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