Wirtschaftlich und subventionsfrei

Alles unter Kontrolle

Die Versorgungswerke unterliegen der Rechtsaufsicht und einer Fachaufsicht für die vermögensrelevanten und versicherungsmathematischen Belange in den jeweiligen Bundesländern. Dabei orientieren sich die Länder am Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) des Bundes, etwa hinsichtlich der Kapitalanlagevorschriften.

 

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