Äquivalenzprinzip

Die Rentenleistungen der berufsständischen Versorgungswerke folgen dem Äquivalenzprinzip. Das bedeutet, dass sie in ihrer Höhe als Monats- oder Jahresrente in einem festen Verhältnis zu den eingezahlten Beiträgen stehen. Wer doppelt so viele Beiträge gezahlt hat wie ein Berufskollege oder eine Berufskollegin, erhält eine doppelt so hohe Rente. Dabei bedienen sich die Versorgungswerke häufig einem vermittelnden Wert, ähnlich den Entgeltpunkten der gesetzlichen Rentenversicherung. Diese heißen unterschiedlich, etwa: Steigerungszahl, und legen die Rangposition des individuellen Beitrags in einem Jahr relativ zum Durchschnittsbeitrag aller Mitglieder fest.