Kapitalanlage

Die berufsständischen Versorgungswerke folgen bei der Kapitalanlage genau denselben Regeln wie die private Lebensversicherung (§ 54 VAG). Um das Risiko zu streuen und damit den Prinzipien der jederzeitigen Liquidität, Rentabilität und Sicherheit der Anlagen zu entsprechen wird das Vermögen in Schuldscheinforderungen (3,8 Prozent), Namensschuldverschreibungen (12,42 Prozent), Aktien (23,97 Prozent), festverzinsliche Wertpapiere und Inhaberschuldverschreibungen (16,87 Prozent), übrige Ausleihungen (1,41 Prozent), Immobilien und Grundstücke (20,56 Prozent), Beteiligungen (13,72 Prozent), Hypotheken und Grundschuldforderungen (1,54 Prozent) sowie Einlagen bei Kreditinstituten (1,22 Prozent) und Sonstiges (4,48 Prozent) angelegt. (Werte per 31.12.2023).

 

Mehr zu Kapitalanlage:

https://abv.de/nachhaltige-geldanlage.html

 

https://abv.de/tl_files/Pressemitteilungen/Pressemitteilung_ABV_Praedikat.pdf