Vermögensanlage

Die berufsständischen Versorgungswerke folgen bei der Vermögensanlage genau denselben Regeln wie die private Lebensversicherung (§ 54 VAG). Um das Risiko zu streuen und damit den Prinzipien der jederzeitigen Liquidität, Rentabilität und Sicherheit der Anlagen zu entsprechen wird das Vermögen in Schuldscheinforderungen und Namensschuldverschreibungen (53,90 Prozent), Aktien (15,86 Prozent), festverzinsliche Wertpapiere und Inhaberschuldverschreibungen (14,08 Prozent), Immobilien und Grundstücke (7,65 Prozent), Hypotheken und Grundschuldforderungen (3,19 Prozent) sowie Einlagen bei Kreditinstituten (1,49 Prozent) und Sonstiges ( 3,83 Prozent) angelegt. (Werte per 31.12.2009).