Ewiger Zugang
Da in jedem Jahr von Neuem immer der gesamte Neuzugang des Berufsstandes übernommen wird, kann der Zustrom an Neumitgliedern nie versiegen. Dieser „ewige Neuzugang“ kann von den Versicherungsmathematikern der Versorgungswerke daher in der bilanziellen Gegenüberstellung von Rentenverpflichtungen und Deckungskapital berücksichtigt werden. Insofern kann auf eine jederzeit kongruente Kapitalunterlegung der Rentenzusagen verzichtet werden, was dem Versorgungswerk finanzielle Spielräume eröffnet, ohne die Sicherheit der Zusagen zu gefährden.
